Aktuelle Urteile aus verschiedenen Rechtsgebieten

30.04.2019

Flächendeckendes Wlan? BGH setzt Meilenstein

Wird der Traum von flächendeckend zugänglichen WLAN Netzwerken bald Realität?

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25 April 2019 (Az. I ZR 23/18) die Wege für einen flächendeckenden WLAN Ausbau in Deutschland geebnet. Der zuständige Senat hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten WLAN Netzwerkes auf einem den Kunden zur Verfügung gestellten Router, das von Dritten genutzt werden kann, rechtmäßig ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Kunden kein Widerspruchsrecht zusteht, das zweite WLAN den Internetzugang beeinträchtigt oder sonstigen Nachteile für den Kunden entstehen.

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13.12.2016

BGH: "Bitte um schnelle Behebung" stellt bei Nacherfüllung im Kaufrecht wirksame Fristsetzung dar

Kaufrecht

BGH: "Bitte um schnelle Behebung" stellt bei Nacherfüllung im Kaufrecht wirksame Fristsetzung dar

Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 13.07.2016 u.a. dafür entschieden, dass es für die wirksame Fristsetzung bei der Nacherfüllung keiner Angabe eines konkreten Zeitraums oder Datums bedarf. Auch die Formulierung der Nachbesserungsaufforderung als "Bitte" sei unschädlich.

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17.10.2016

BGH: Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers erweitert

Kaufrecht

BGH: Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers erweitert

Der Käufer muss bei einem Sachmangel innerhalb der ersten sechs Monate ab Gefahrübergang weder darlegen und nachweisen, auf welche Ursache dieser Zustand zurückzuführen ist, noch dass diese in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2016 hervor, mit dem das Gericht die Reichweite der Beweislastumkehrregelung des § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf erweitert hat (Az.: VIII ZR 103/15). Der BGH stützt seine neue Rechtsprechung insbesondere auf ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Juni 2015 (NJW 2015, 2237).

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24.08.2016

OLG Hamm: Verkäufer eines Hauses muss über bei Regen nassen Keller informieren

Baurecht

OLG Hamm: Verkäufer eines Hauses muss über bei Regen nassen Keller informieren

Der Verkäufer eines Wohnhauses, dessen Keller im Jahr 1938 gebaut worden ist, muss einen Kaufinteressenten darüber aufklären, dass bei starken Regenfällen Wasser in den Keller eindringt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 18.07.2016 klargestellt und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund im Ergebnis bestätigt (Az.: 22 U 161/15, BeckRS 2016, 13979).

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