Haftung & Versicherung

Unsere diesbezüglich spezialisierten Rechtsanwälte regulieren für Sie schnell und komplikationslos Verkehrsunfallschäden und sonstige Haftungsansprüche gegenüber Dritten und Versicherern mit dem Ziel eines wirtschaftlich optimalen Ergebnisses nicht nur bei Sach-, sondern auch bei Personenschäden.

Natürlich ist das Verkehrshaftungs- und das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsvertragsrecht (Autokaufverträge, Leasingverträge, Gewährleistung etc.) ein Schwerpunkt unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.

Im Bereich des Versicherungsrechtes vertreten wir nicht nur große Versicherungsunternehmen in gerichtlichen Verfahren, sondern auch Privatpersonen in sämtlichen versicherungsvertragsrechtlichen Fragestellungen der Sach- und Personenversicherung. Unternehmen sehen sich gerne durch uns im Bereich der D & O Versicherung und der Produkthaftpflichtversicherung betreut. Ebenso gehören zahlreiche Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften bei der Abwehr von Staatshaftungsansprüchen zu unseren Mandanten.

Die Beratung und gerichtliche Vertretung in der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der Freiberufler (Apotheker, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare) runden unsere Angebotspalette ab.