Rechtsanwalt Dr. Michael Hann
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geb. am 05.03.1957
Studium der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaftslehre in Heidelberg und Mainz
- Diverse ehrenamtliche Tätigkeiten, u.a. Vorsitzender des Vorstands des Unternehmerverbandes Frankfurt/Rhein-Main
- Direktions-, Geschäftsführungs- und Vorstandstätigkeit in Unternehmen im Bereich Personal und Recht 1986 bis heute
- Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht Mainz 1981 – 1986
- Rechtsreferendariat Oberlandesgericht Zweibrücken 1981 – 1984
- Rechtsanwalt seit 1986
- Lehrtätigkeit im Bereich Wirtschafts- und Arbeitsrecht seit 2001
- Ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht
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Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht und Dienstrecht
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